Surfen verboten

Die Sonne scheint, der Wind weht, die Temperatur stimmt. Aber: nach der Corona-Schutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 16.04.2020 sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Leider gilt das auch für Individualsportarten, bei denen Sicherheitsvorkehrungen wie das Einhalten von Sicherheitsabständen getroffen werden können.

Wir wollen hoffen, dass es hier bald zu Lockerungen kommt. Bis dahin bleibt uns leider nichts anderes übrig, als uns an die Verordnung zu halten.

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